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Die Satzung der Gesellschaft

SATZUNG

der Freundschaftsgesellschaft „Usbekisch-Deutschland“

 

1.     Allgemeine Grundlagen

 

 

1.1.         Die Freundschaftsgesellschaft „Usbekistan-Deutschland“ (weiter Gesellschaft genannt) ist eine freiwillige, selbstverwaltende, nichtstaatliche republikanische Gemeinschaft, die mit dem Ziel der Entwicklung der kulturellen Beziehungen der Völker Usbekistans und Deutschland gegründet wurde.

 

1.2.         Die Gesellschaft übt ihre Tätigkeit mit dem Grundgesetz der Republik Usbekistan, dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Republik Usbekistan, dem Gesetz zu den gesellschaftlichen Gemeinschaften der Republik Usbekistan, laut dem Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 26.05.1997 Nr. UP-1785, mit anderen Gesetzen und Normativschriften der Republik Usbekistan, mit dem vorliegenden Statut in Übereinstimmung aus.

 

1.3.         Die Gesellschaft arbeitet mit Gemeinschaften und Vereinen der Republik Usbekistan und des Auslandes zusammen.

 

1.4.         Die organisatorischen Fragen, die mit der Durchführung der kulturell-bildenden und anderer Massnahmen mit entsprechendem Ausland im Zusammenhang stehen, werden mit dem Rat der freundschaftlichen Gesellschaften und kulturell-bildenden Beziehungen mit Ausland im Einklang gebracht und von dem bestätig.

 

1.5.         Die Gesellschaft erwirbt das Recht der juristischen Person mit Wirkung ihrer Eintragung in Justizministerium der Republik Usbekistan.

 

1.6.         Die Gesellschaft hat ihr eigenes Siegel, Bezeichnungsstempel und Firmenformular.

 

1.7.         Die Gesellschaft darf als Symbol Embleme, Fahne, Wimpel und andere Merkmale gebrauchen.

 

1.8.         Die Gesellschaft verfolgt keine kaufmännischen Ziele in ihrer Tätigkeit.

 

1.9.         Die offizielle Anschrift der Gesellschaft: die Republik Usbekistan, Taschkent,

1.10.    Die Gesellschaft übt ihre Tätigkeit in der ganzen Republik Usbekistan aus.

 

2.        Hauptaufgaben – und Richtungen der Tätigkeit

 

2.1.         Die Hauptaufgaben der Gesellschaft sind folgende:

-         Organisation und Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen in den Bereichen der Kultur und Bildung zwischen Usbekistan und Deutschland;

-         Förderung in Deutschland die Vorstellung über Usbekistan als souveräner demokratischer Rechtsstaat, aktiver Partner in kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen;

-         Zusammenarbeit mit staatlichen und anderen Organisationen mit der Arbeit und Durchführung des ständigen Informationsaustausches in internationalen wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen;

-         Entwicklung der Kontakten mit den internationalen nichtstaatlichen Organisationen, darunter mit spezialisierten Organisationen und Institutionen von UNO, JUNESCO und anderen;

-         Bildung von den Datenbanken über die Republik Usbekistan;

-         Durchführung von Konferenzen, Workshops, Seminaren in der kulturellen Bereichen;

-         Kennenlernen des deutschen Volkes mit Leistungen Usbekistans in den Bereichen der Kultur, Kunst, Wissenschaft und Bildung;

-         Veranstaltung der Kulturmassnahmen und einzelnen Künstler der darstellenden Kunst und Erzeugnissen der Volkskunst, Fotoausstellungen, die der Republik Usbekistan und Deutschland gewidmet sind;

-         Förderung des Erlernens der usbekischen Sprache und Literatur, der Sprachen anderer Nationen in der Republik, die Entwicklung der Beziehungen mit Landsleuten, die in Deutschland leben  und  mit ihren Gemeinschaften;

-         Durchführung der Zusammenarbeit mit der Regierung, Hokimiyaten (Senat) und anderen Organisationen für die Entwicklung der internationalen Beziehungen in den humanitären, wissenschaftlich-technischen und kulturellen Bereichen sowie in freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Städten und Regionen in Usbekistan und Deutschland mit der Hilfe der Volksdiplomatie;

-          Veröffentlichungen über die Tätigkeit der Gesellschaft durch Medien;

-         Durchführung von Vertrags-, Betriebs- und Wirtschaftstätigkeit für die Lösung der statutmässigen Aufgaben der Gesellschaft;

-         Heranziehen von den ausländischen Investoren, internationalen Stiftungen und öffentlichen Gemeinschaften für die Realisierung der Programme, Entwürfe und Gesetze, die auf die Entwicklung der kulturellen Beziehungen zwischen Usbekistan und Deutschland gerichtet sind;

-         Heranziehen von Gelehrten und Kulturschaffenden, Veteranen, Frauen-und Jugendorganisationen, öffentlichen Persönlichkeiten für die Teilnahme an der Verbreitung der nationalen Kultur und Traditionen des usbekischen und deutschen Volkes;

-         Empfänge von Delegationen und einzelnen Personen aus Deutschland, Erweiterung der Kontakten mit den Gemeinden der Landsleuten und Durchführung von Austausch der Delegationen;

-         Erfahrungsaustausch mit der Organisationen, die sich mit der Entwicklung der internationalen, kulturellen Beziehungen in entwickelten Ländern beschäftigen.

 

2.2.         Gesellschaft übt aus:

 

-         Die Eröffnung des Konto und des Währungskonto in den Banken von Usbekistan;

-         Den Kauf und die Pacht von Gebäuden, Bauten, Einrichtungen, Verkehrsmitteln für die Lösung der statutmässigen Aufgaben sowie eine andere Tätigkeit, die von der Gesetzgebung Usbekistans nicht verboten ist.

 

3.        Mitgliedschaft in der Gesellschaft

 

3.1.         Als Mitglied der Gesellschaft können sowohl Bürger, als auch Kollektiven auftreten: Unternehmen, Organisationen, Gemeinschaften von Bürgern der Republik Usbekistan und anderen Staaten sowie Personen, die keine Bürgerschaft haben, aber die freiwillig die Beanspruchungen des gegebenen Status akzeptieren und ihren Wunsch zur Mitgliedschaft der Gesellschaft schriftlich ausstrecken. Die Entscheidung über die Aufnahme des neuen Mitglieds wird in der Sitzung des Vorstandes durch die Mehrheit der Stimme von anwesenden Mitgliedern getroffen.

Mitgliedschaft in der Gesellschaft kann aufgehört werden sowohl auf eigenem Wunsch, als auch laut der Entscheidung des Vorstandes. Die Aufhörung der Mitgliedschaft in der Gesellschaft ist der Tag des Antragsausstellung oder seit der Entscheidung des Vorstandes durch die Mehrheit der Stimme von anwesenden Mitgliedern des Vorstandes.

 

 

4.        Rechte und Pflichte der Mitglieder der Gesellschaft

 

4.1.         Mitglieder des Gesellschaft:

-          nehmen an der ehrenamtlichen Tätigkeit, Veranstaltungen und Programmen der Gesellschaft aktiv teil;

-         Propagieren Ziele und Aufgaben der Gesellschaft;

-         Sie dürfen sich mit den Appeln, Vorschlägen an die Gesellschaftsleitung wenden und an der Versammlungen teilnehmen.

Mitgliedsgebühr ist nicht vorgesehen.

Weiter schliesst das Statut in sich Folgendes ein:

5.        Leitungsgremien der Gesellschaft;

6.        Gesamtvermögen und Finanzmittel der Gesellschaft;

7.        Ordnung der Beantragung der Veränderungen und Ergänzungen in das Statut der Gesellschaft;

8.        Ordnung der Einstellung der Tätigkeit der Gesellschaft.

Hier handelt es sich um die Arbeitsordnung der Gesellschaft und diese Punkte haben unmittelbar die Vollzugsdirektion zu tun und deshalb sind sie aus dem Informationsblatt der Seiten ausgeschlossen.